Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das gemeinsame Beschlussorgan der Elternschaft und des Lehrerkollegiums an der Schule. Sie wird in den §§ 65 und 66 des Schulgesetzes (SchulG) geregelt.

Danach ist an jeder Schule eine Schulkonferenz einzurichten. Die Schulkonferenz hat an der GGS Rudolfstraße 12 Mitglieder, verteilt auf 6 Elternvertreter und 6 Lehrer und Lehrerinnen.

Die Elternvertreter der Schulkonferenz werden von der Schulpflegschaft für die Dauer eines Schuljahres gewählt. Es können auch Eltern (Erziehungsberechtigte) in die Schulkonferenz gewählt werden, die nicht Mitglied der Schulpflegschaft sind.

Die Vorsitzende der Schulkonferenz ist die Schulleiterin. Sie führt die Verhandlung, kann Anträge stellen und Sachbeiträge leisten, hat aber kein Stimmrecht. Nur bei Stimmgleichheit gibt ihre Stimme den Ausschlag.

Die Aufgaben der Schulkonferenz sind in § 65 SchulG geregelt.

Danach berät die Schulkonferenz in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule.

Ferner entscheidet sie über zahlreiche schulische Angelegenheiten u. a.:

  • • Festlegung der beweglichen Ferientage
  • • Grundsätze für Umfang und Verteilung von Hausaufgaben und Klassenarbeiten
  • • Schulprogramm
  • • Anschaffung von Schulbüchern
  • • u.v.m.